BFSG-Website-Check 2026: Checkliste für Unternehmen

Leuchtender Pfad durch aufbrechende digitale Barrieren als Symbol für den BFSG Website Check 2026
Inhalt

KI-Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung vorbereitet und redaktionell überarbeitet. Fachlicher Stand: 10. August 2026.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist kein Zukunftsthema mehr. Es gilt seit dem 28. Juni 2025, die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder arbeitet bundesweit und Verbraucher können digitale Barrieren melden. Für Unternehmen ist 2026 deshalb der richtige Zeitpunkt, den eigenen Webauftritt nicht nur oberflächlich zu scannen, sondern Geltungsbereich, kritische Nutzerpfade und Nachweise systematisch zu prüfen.

Die erste Frage lautet jedoch nicht: Ist jede Website vollständig barrierefrei? Zuerst muss geklärt werden, ob das konkrete digitale Angebot überhaupt unter das BFSG fällt. Das Gesetz erfasst nicht pauschal jede Unternehmenswebsite. Besonders relevant sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also digitale Angebote für Verbraucher, die auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags zielen. Dazu gehören typischerweise Online-Shops und vergleichbare Buchungs- oder Bestellstrecken. Reine B2B-Angebote ohne angestrebten Verbrauchervertrag fallen nach der aktuellen Einordnung nicht unter diesen Bereich.

Dieser Beitrag hilft dir, die technische und redaktionelle Prüfung sinnvoll zu strukturieren. Er ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung. Wenn dein Geschäftsmodell, die Unternehmensgröße oder eine Ausnahme unklar ist, sollte die rechtliche Einordnung vor einer Konformitätsaussage fachlich geprüft werden.

Kurzantwort

Wer muss seine Website nach dem BFSG prüfen?

Prüfbedarf besteht vor allem dann, wenn Verbraucher über eine Website oder App einen Vertrag anbahnen oder abschließen. Nicht nur der letzte Bezahlbutton zählt. Auch Navigation, Produktauswahl, Terminbuchung, Warenkorb, Identifikation, Zahlungsprozess und Bestätigung können Teil der erfassten Dienstleistung sein.

Drei Fragen für die erste Einordnung

  • Richtet sich das digitale Angebot an Verbraucher?
  • Kann über Website oder App ein Vertrag angebahnt oder abgeschlossen werden?
  • Greift eine gesetzliche Ausnahme, etwa für ein Kleinstunternehmen, das Dienstleistungen anbietet?

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Absatz 3 BFSG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gelten grundsätzlich Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme erreichen. Bei verbundenen Unternehmen kann die Berechnung komplexer sein. Für Produkte funktioniert diese Ausnahme anders. Wer Produkte in Verkehr bringt, sollte sich deshalb nicht allein auf die Unternehmensgröße verlassen.

Auch eine reine Informationswebsite ist nicht automatisch erfasst. Sobald sie jedoch funktional mit einer Buchungs-, Bestell- oder Vertragsstrecke verbunden ist, reicht ein Blick auf die Startseite nicht aus. Die FAQ der Bundesfachstelle zum elektronischen Geschäftsverkehr helfen bei der ersten Orientierung. Eine verbindliche Bewertung des Einzelfalls bleibt davon getrennt.

Warum jetzt handeln?

Marktüberwachung macht Anforderungen überprüfbar

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, hat ihre bundesweite Tätigkeit aufgenommen. Sie prüft sowohl formale Angaben zur Barrierefreiheit als auch die technische und funktionale Konformität. Werden Mängel festgestellt, kann sie Korrekturen verlangen und weitere gesetzlich vorgesehene Maßnahmen einleiten.

Für Unternehmen verändert das die Risikolage. Ein pauschales Versprechen wie „unsere Website ist barrierefrei“ sollte nicht veröffentlicht werden, wenn weder Geltungsbereich noch Nutzerpfade oder Testnachweise belastbar geprüft sind. Umgekehrt ist Panik ebenso unangebracht. Ein strukturierter Audit zeigt, welche Barrieren Verträge tatsächlich verhindern und welche Verbesserungen planbar nachgezogen werden können.

Digitale Barrierefreiheit ist außerdem mehr als Compliance. Eine klare Struktur, verständliche Fehlermeldungen, sichtbare Fokuszustände und bedienbare Formulare verbessern die Nutzung für viele Menschen. Sie wirken sich auch auf die allgemeine Qualität von UX und UI aus.

Der Prüfpfad

So prüfst du deine Website in fünf Schritten

Geltungsbereich dokumentieren

Beschreibe Zielgruppe, Vertragsart, digitale Funktionen und Unternehmensgröße. Halte fest, warum das Angebot erfasst ist oder warum du von einer Ausnahme ausgehst. Bei Unsicherheit gehört die Prüfung in fachkundige Hände.

Kritische Nutzerpfade erfassen

Liste alle Schritte vom Einstieg bis zum Vertrag auf. Dazu zählen Suche, Produkt- oder Leistungsdetail, Warenkorb, Formulare, Login, Zahlung, Bestätigung und relevante Dokumente.

Automatisch und manuell testen

Ein automatischer Scan findet manche technische Fehler. Ergänze ihn durch Tastaturprüfung, Zoomtest, Screenreader-Stichproben und echte Nutzungsszenarien. Kein einzelnes Plugin beweist Konformität.

Nach Wirkung priorisieren

Behebe zuerst Barrieren, die Navigation, Auswahl, Eingabe oder Abschluss blockieren. Danach folgen Fehler, die Verständnis und Orientierung erschweren. Kosmetische Optimierungen kommen zuletzt.

Ergebnis nachvollziehbar halten

Dokumentiere Testdatum, geprüfte Seiten, Methoden, Fehler, Verantwortliche und Korrekturen. Für erfasste Dienstleistungen sind außerdem zugängliche Informationen nach § 14 und Anlage 3 BFSG bereitzustellen – einschließlich Leistungsbeschreibung, Durchführung, Erfüllung der Anforderungen und zuständiger Marktüberwachungsbehörde.

Bei einem bestehenden System muss nicht automatisch alles neu gebaut werden. Häufig lassen sich Komponenten, Formulare und redaktionelle Muster gezielt verbessern. Wenn die technische Grundlage größere Grenzen setzt, ist ein sauberes CMS- und Komponentenreview sinnvoller als viele isolierte Einzelfixes.

BFSG-Aktionsplaner

Nicht abhaken. Entscheiden.

Beantworte sieben Fragen zu Unternehmen, Angebot und Website. Du erhältst eine nachvollziehbare BFSG-Orientierung, deinen kritischsten Nutzerweg, drei priorisierte Maßnahmen und einen konkreten 30-Tage-Plan.

BFSG-Navigator · Einordnen, prüfen, handeln

Ca. 3 Minuten. Keine Kontaktdaten nötig. Deine Antworten bleiben in diesem Browser und werden beim Neuladen verworfen.

0 von 7 Fragen beantwortet

Relevanz einordnen

Diese drei Antworten trennen Verbraucherbezug, digitalen Vertragspfad und eine mögliche Dienstleistungs-Ausnahme. Das Ergebnis bleibt eine erste Orientierung.

01 An wen richtet sich das digitale Angebot?

Maßgeblich ist der konkrete Weg, den du mit diesem Check beurteilen möchtest.

02 Was können Verbraucher über Website oder App tun?

Entscheidend ist nicht nur die Zahlung, sondern ob der digitale Weg auf einen Verbrauchervertrag oder eine andere ausdrücklich erfasste Dienstleistung zielt.

03 Trifft die Kleinstunternehmen-Definition sicher zu?

Erforderlich sind weniger als 10 beschäftigte Personen und entweder höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. Euro Jahresbilanzsumme. Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen.

Prüfweg und Reife bestimmen

Jetzt geht es um den Weg, der für Kund:innen und Geschäft am wichtigsten ist. Daraus entsteht dein konkreter Aktionsplan.

04 Welcher Nutzerweg ist am kritischsten?
05 Wie wurde dieser vollständige Nutzerweg zuletzt geprüft?

Automatische Tools unterstützen, ersetzen aber keine manuelle End-to-End-Prüfung.

06 Wo gibt es bereits Hinweise auf Probleme?

Mehrfachauswahl möglich. Wähle „noch keine Erkenntnisse“, wenn bisher keine Befunde dokumentiert wurden.

07 Sind Verantwortung, Fehlerliste und Re-Tests geregelt?
Allgemeinen 30-Tage-Plan ohne Auswertung ansehen

Tag 1–3: Geltungsbereich, Verbraucherpfad und verantwortliches Team festhalten. Tag 4–10: den vollständigen Nutzerweg manuell prüfen. Tag 11–21: Abschlussblocker und wiederkehrende Komponenten beheben. Tag 22–26: Korrekturen erneut prüfen. Tag 27–30: Fehlerliste, Verantwortlichkeit, Informationen zur Barrierefreiheit und nächsten Prüftermin dokumentieren.

Was das Werkzeug leistet: Es trennt die rechtliche Ersteinschätzung von der technischen Umsetzungsreife und übersetzt deine Antworten in konkrete Prioritäten. Es vergibt bewusst keinen Konformitäts-Score.

Welche Barrieren zuerst behoben werden sollten

Priorität 1: Abschluss ist nicht möglich

Wenn Navigation, Produktwahl, Terminbuchung, Warenkorb oder Zahlung nicht per Tastatur erreichbar sind, ist der Kernprozess blockiert. Dasselbe gilt für Formulare ohne verständliche Beschriftung, Fehler ohne konkrete Hilfe oder Dialoge, aus denen Nutzer nicht wieder herauskommen.

Priorität 2: Inhalte sind nicht zuverlässig verständlich

Unklare Überschriften, fehlende Alternativtexte, zu geringe Kontraste und unverständliche Linktexte erschweren Orientierung und Entscheidung. Hier greifen Redaktion, Design und Technik ineinander. Ein individuelles Webdesign sollte diese Regeln nicht nachträglich ankleben, sondern in Komponenten und Inhaltsmustern verankern.

Priorität 3: Der Prozess ist unnötig anstrengend

Sehr kurze Zeitlimits, überraschende Fokuswechsel, kleine Klickflächen und komplexe Formulare erhöhen die Belastung. Manche dieser Punkte blockieren nicht sofort, führen aber zu Abbrüchen. Sie gehören deshalb in die Optimierungsplanung und nicht auf eine ewige Resteliste.

Warum ein automatischer Accessibility-Score nicht reicht

Automatisierte Prüfwerkzeuge sind nützlich, weil sie wiederholbare Fehler schnell finden. Sie erkennen zum Beispiel manche fehlenden Namen, Kontrastprobleme oder ungültige Strukturen. Sie können jedoch nicht zuverlässig beurteilen, ob ein Alternativtext den Informationszweck erfüllt, eine Reihenfolge verständlich ist oder ein ganzer Bestellprozess mit assistiver Technik funktioniert.

Auch ein Overlay oder ein Symbol am Seitenrand ersetzt keine barrierefreie technische Grundlage. Solche Lösungen können einzelne Darstellungsoptionen anbieten, beheben aber nicht automatisch unzugängliche Formulare, falsche Semantik oder fehlerhafte Tastatursteuerung. Eine belastbare Prüfung verbindet deshalb Technik, Redaktion und reale Nutzung.

Merksatz: Ein Score ist ein Signal. Konformität entsteht erst aus Geltungsbereich, funktionierenden Nutzerpfaden, fachgerechten Tests und nachvollziehbarer Dokumentation.

Umsetzung statt Aktionismus

Ein realistischer 90-Tage-Fahrplan

Wichtig: Dieser Ablauf ist ein interner Sanierungsrhythmus und keine gesetzliche Schonfrist. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025; Barrieren, die einen Vertragsabschluss verhindern, sollten unverzüglich priorisiert werden.

Tag 1 bis 30

Einordnen und inventarisieren

Geltungsbereich klären, Nutzerpfade erfassen, Verantwortliche benennen und vorhandene Testergebnisse sammeln. Widersprüchliche Aussagen zur Barrierefreiheit noch nicht veröffentlichen.

Tag 31 bis 60

Blocker beheben

Navigation, Formulare, Dialoge, Fokusführung und Abschlussstrecken zuerst korrigieren. Wiederkehrende Fehler direkt in Templates und Komponenten lösen.

Tag 61 bis 90

Nachtesten und verstetigen

Korrekturen erneut prüfen, redaktionelle Regeln dokumentieren und einen festen Testpunkt vor Releases einführen. Die Informationen zur Barrierefreiheit fachlich prüfen lassen.

Ein solcher Ablauf passt sich an die reale Website an. Bei einem kleinen Shop kann er kompakt bleiben. Bei mehreren Marken, Sprachen oder Anwendungen lohnt sich eine vorgelagerte Projektanalyse und digitale Strategie.

Vier typische Irrtümer zum BFSG

„Das betrifft jede Firmenwebsite“

Nein. Der Geltungsbereich hängt von der konkreten Produkt- oder Dienstleistung und dem digitalen Vertragsbezug ab. Trotzdem kann freiwillige Barrierefreiheit wirtschaftlich und qualitativ sinnvoll sein.

„Ein Plugin macht die Website rechtssicher“

Nein. Ein Plugin kann unterstützen, aber weder den Geltungsbereich noch komplexe Nutzerpfade oder rechtliche Ausnahmen zuverlässig bewerten.

„Wenn der Startseiten-Scan grün ist, sind wir fertig“

Nein. Entscheidend sind die realen Prozesse. Eine gute Startseite hilft wenig, wenn Checkout, Login oder Buchungsformular nicht bedienbar sind.

„Wir warten auf eine Beschwerde“

Das ist keine Strategie. Die MLBF kann Meldungen prüfen und Marktüberwachung nach eigenen Schwerpunkten durchführen. Vorbeugende Tests sind kontrollierbarer als hektische Korrekturen unter Zeitdruck.

Häufige Fragen zum BFSG-Website-Check

Muss jede Website die WCAG 2.2 vollständig erfüllen?

Das BFSG erfasst nicht pauschal jede Website. Für erfasste Angebote sind BFSG und BFSGV verbindlich. WCAG 2.2 AA ist ein sinnvoller, zukunftsorientierter Prüfmaßstab, aber kein BFSG-Zertifikat und allein kein vollständiger Rechtsnachweis. Die EN 301 549 dient als technische Orientierung; welche Fassung und welche Prüfschritte im konkreten Fall maßgeblich sind, sollte fachlich und rechtlich geprüft werden.

Sind Kleinstunternehmen immer vom BFSG befreit?

Die Ausnahme in § 3 Absatz 3 BFSG betrifft Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Für Produkte gelten andere Regeln. Außerdem muss die Einordnung als Kleinstunternehmen tatsächlich erfüllt sein.

Reicht ein kostenloser Online-Test?

Nein. Er ist ein guter Einstieg, erkennt aber nur einen Teil möglicher Barrieren. Kritische Nutzerpfade müssen zusätzlich manuell und mit assistiven Nutzungsszenarien geprüft werden.

Muss eine bestehende Website komplett neu gebaut werden?

Nicht automatisch. Viele Fehler lassen sich in Templates, Komponenten, Formularen und redaktionellen Mustern korrigieren. Ein Neuaufbau wird sinnvoll, wenn die technische Basis wiederkehrende Barrieren erzeugt oder Änderungen unverhältnismäßig aufwendig macht.

Wer sollte den Check durchführen?

Die Einordnung gelingt am besten im Zusammenspiel von Recht, Entwicklung, UX, Redaktion und Tests mit assistiver Technik. Eine einzelne Disziplin kann den gesamten Prüfpfad selten belastbar abdecken.

Dein nächster Schritt

Mach aus Barrierefreiheit ein System, nicht eine Notfallübung

LA AGENCIA prüft mit dir Struktur, Komponenten, Inhalte und kritische Nutzerpfade. Wir priorisieren technische und redaktionelle Maßnahmen so, dass dein Team nachvollziehbar weiterarbeiten kann. Die rechtliche Einordnung bleibt dabei klar von der technischen Umsetzung getrennt.

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Quellen und fachlicher Stand

Stand: 10. August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.

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